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Rom – Die letztes Jahr im November erlassene Vereinfachungsverordnung (Dlgs Nr. 175/2014) sieht unter anderem für aufgelöste Gesellschaften vor, dass die Liquidation und Streichung aus dem Handelsregister gegenüber dem Fiskus erst nach Ablauf von fünf Jahren wirksam wird. Laut Einnahmenagentur handelt es sich dabei um eine Verfahrensvorschrift, die als solche rückwirkend auf die in den letzten fün...
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