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Bozen/Rom – Der bestehende Kollektivvertrag für den Bereich Handel/Dienstleistungen sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, dass Betriebe im Krankheitsfall das den erkrankten Arbeitnehmern laut Kollektivvertrag zustehende Krankengeld selbst bezahlen und dafür im Gegenzug die INPS/NISF-Beiträge für die Krankenversicherung nicht zahlen müssen. Diesbezüglich sind einige Zahlen anzuführen: Im Bereich...
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