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Mit dem letztjährigen Finanzgesetz (Ges. Nr. 311/2004) sind die Kontrollmöglichkeiten gegenüber Unternehmen mit Umsatzerlösen bis zu 5,16 Mio. Euro wesentlich verschärft worden. Es handelt sich dabei um jene Unternehmen, die in der Regel den so genannten Branchenrichtwerten (studi di settore) unterliegen.
Zum einen gilt nun der Grundsatz, dass trotz doppelter Buchhaltung bei Abweichung eine Fests...
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