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Rom – Bei Werkverträgen zur Errichtung von Bauwerken, Straßen und anderen Einrichtungen von öffentlichem Interesse gibt es immer wieder Diskussionen über die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes von zehn Prozent. Dies gilt insbesondere zwischen Gemeinden und Bauunternehmen, zumal die Gemeinden aufgrund der knappen Geldmittel die Anwendung des ermäßigten Satzes verlangen und die Bauwerke einfach al...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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