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Rom – Die Schwimmkurse unterliegen dem Regelsatz von 22 Prozent; die Steuerbefreiung für die didaktischen Leistungen jeder Art (Art. 10 Ziffer 22 MwStG) kann hingegen nicht angewandt werden. Dies sind die Kernaussagen einer Auskunft der Einnahmenagentur (Nr. 393 vom 27. Juli 2022), welche weiteren Anpassungsbedarf der italienischen Befreiungsbestimmung gegenüber der Rechtsprechung des Europäischen...
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