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Rom – Die Leistungen von Models oder Mannequins sowie von Stilisten, Maskenbildnern, Friseuren und Fotografen im Backstage von Modeschauen stellen keine künstlerischen Leistungen dar. Es ist folglich nicht die in den Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Bestimmung über Sportler und Künstler anwendbar, wonach für die Leistungen von Nichtansässigen jedenfalls ein Besteuerungsrecht auch dem Staat z...
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