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Rom - Die Irap-Freibeträge und die Abzugsfähigkeit der Sozialabgaben zur Verminderung der Lohnkosten (cuneo fiscale) betreffen nur die Arbeitnehmer, die im gewerblichen Bereich tätig sind. Eine nicht gewerbliche Kö;rperschaft (z.B. Gewerkschaft), die nur institutionelle Tätigkeiten ausübt, kann die Irap-Verminderung nicht beanspruchen. Wenn gewerbliche und nicht gewerbliche Tätigkeiten durchgeführ...
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