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Rom – In einer Antwort (FAQ) vom 11. Jänner 2019 bestätigt die Einnahmenagentur, dass die Verkehrsvereine, welche das besondere Pauschalverfahren laut Gesetz Nr. 398/1991 anwenden und im Vorjahr Umsätze von nicht mehr als 65.000 Euro erzielt haben, nicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen verpflichtet sind. Im Falle eines höheren Umsatzes müssen sich die Vereine dahingehend bemühen, das...
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