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Keine Doppelregistrierung

Wenn zwei nicht ansässige Unternehmen Bauleistungen in Italien erbringen, müssen sich nicht beide Unternehmen registrieren. Im Unterschied zu den anderen Umsätzen hat sich der nicht ansässige Auftraggeber zu registrieren, um die Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen zu übernehmen.

Walter Großmann von Walter Großmann
30. September 2011
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Rom – Ende Juli hat die Finanzverwaltung die amtlichen Anleitungen zum MwSt-Paket 2010 erlassen, das Anfang 2010 in Kraft getreten ist (Rundschr. Nr. 37/E vom 29. Juli 2011). Man hat sich dabei im Wesentlichen an die Erkenntnisse und Aussagen der EU-Durchführungsverordnung zur MwSt-Systemrichtlinie (MwStSystRL; EU-VO Nr. 282/2011 vom 15. März 2011) gehalten. Es sind dabei aber aus Platz- und Zeitg...

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Ausgabe 37-11, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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