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Rom – Ein kürzlich vom Europäischen Gerichtshof behandelter Betriebsstättenfall betrifft nicht die Einkommensteuern, sondern die MwSt, und zwar die Bestimmung des Leistungsortes und die sich aus einer fehlerhaften und unionswidrigen Bestimmung ergebende Doppelbesteuerung bei der MwSt. Es geht im Einzelnen um einen Streitfall zwischen einem deutschen Unternehmen und der bulgarischen Finanzverwaltun...
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