Den SWZ-Newsletter abonnieren
Die Vorauszahlung ist, wie üblich, auf die MwSt-Schuld zu leisten, die für Dezember 2004 (Monatsabrechnung) bzw. mit der Jahreserklärung für 2004 (Quartalsabrechnung) anfällt. Der voraus gezahlte Betrag ist daher bei monatlicher Abrechnung mit der bis 16. Jänner 2005 zu zahlenden MwSt (für Dezember 2004) zu verrechnen, bei vierteljährlicher Abrechnung mit der für die Jahreserklärung 2004 zu zahlen...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.