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Die Vorauszahlung ist, wie üblich, auf die MwSt-Schuld zu leisten, die für Dezember 2004 (Monatsabrechnung) bzw. mit der Jahreserklärung für 2004 (Quartalsabrechnung) anfällt. Der voraus gezahlte Betrag ist daher bei monatlicher Abrechnung mit der bis 16. Jänner 2005 zu zahlenden MwSt (für Dezember 2004) zu verrechnen, bei vierteljährlicher Abrechnung mit der für die Jahreserklärung 2004 zu zahlen...
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