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Rom – Der Zentralverband Assonime hat kürzlich in einem Rundschreiben (Nr. 26 vom 3. August 2022) die Tankgutscheine behandelt, die den Arbeitnehmern bis zum Betrag von 200 Euro steuerfrei gewährt werden können. Man bestätigt, dass die entsprechenden Kosten für die Unternehmen als Betriebsausgaben zur Gänze abgezogen werden können. Hinsichtlich persönlichem Geltungsbereich kritisiert man, dass als...
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