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Rom – Die Finanzverwaltung beantwortet in einem Rundschreiben (Nr. 18/E vom 21. April 2009) verschiedene praxisbezogene Fragen der Steuerbeistandszentren über die Abfassung der vereinfachten Steuererklärung auf Vordruck 730/2009. Die Fragen betreffen allgemeine Sachverhalte, die auch für die Abfassung der ordentlichen Steuererklärung (Unico 2009) gelten. Nachfolgend eine Zusammenfassung der versch...
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