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Rom – In der Regel bis 2. Juli 2018 ist auch heuer die jährliche Gebühr für die Eintragung im Handelsregister zu entrichten. Der Tarif und die Berechnungsmodalitäten sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Handelskammer hat in diesen Tagen den Unternehmen über deren zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) ein Schreiben gerichtet, in welchem diese an die Zahlungsvorschrift verweist. Nachfo...
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