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Rom – Auch die Einnahmenagentur hat es nun bestätigt: Mit einer Antwort auf ein Auskunftsersuchen (Nr. 38 vom 18. Oktober 2018) wird amtlich bestätigt, dass eine neugegründete Gesellschaft nicht den Steuerbonus für Werbemaßnahmen in Printmedien und audiovisuelle Medien beanspruchen kann. Es fehlt nämlich die Voraussetzung des Zuwachses von mindestens einem Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wenn das V...
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