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Rom – In einem Rechtsgrundsatz (Nr. 14 vom 9. April 2019) behandelt die Einnahmenagentur die Anwendung der Vorumsatzsteuerbefreiung (Art. 8 Abs. 1 c MwStG) auf Dienstleistungen für die Errichtung von Immobilien. Es wird festgehalten, dass ein Erwerb unter Steueraussetzung über den sogenannten Plafond für einen Werkvertrag zur Errichtung einer Immobilie nicht zulässig ist. Der Erwerb ohne MwSt ist ...
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