Den SWZ-Newsletter abonnieren
Laut den früheren Bestimmungen über die Abschreibung musste diese zumindest 50 Prozent des tabellarischen Satzes betragen (Art. 67 Abs. 4 EESt). Wurde dieser Betrag unterschritten, konnte der entsprechende Teil der Anschaffungskosten nicht mehr für Abschreibungen genutzt werden; er verblieb im steuerlichen Wertansatz und wirkte sich auf die Berechnung der Veräußerungsgewinne oder -verluste aus. Di...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.