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Rom – Kürzlich wurde in der Fachpresse (Il Sole – 24 Ore vom 3. März 2026) über eine Auskunft der Regionaldirektion der Einnahmenagentur von Emilia-Romagna berichtet, in welcher die steuerliche Abzugsfähigkeit von Firmenwagen aus der Sicht der Unternehmen behandelt wird (Auskunft Nr. 909-622/2025). Die entsprechenden Aufwendungen sind bekanntlich im beschränkten Ausmaß von 70 Prozent abzugsfähig, ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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