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Bozen – Bereits in den letzten Ausgaben der SWZ wurde über die Pflicht zum Vorweisen eines Grünen Passes am Arbeitsplatz berichtet. Der Green Pass ist, beschränkt auf die Zeit vom 15. Oktober bis (voraussichtlich) 31. Dezember 2021, Voraussetzung für den Zutritt zum Arbeitsplatz. Wer ihn nicht vorzeigt oder mitteilt, ihn nicht zu besitzen, gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als ungerechtfert...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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