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Rom – Das Kassationsgericht hat kürzlich in einem Urteil (vom 21. Mai 2012) festgestellt, dass auch gegen die Meldung der Finanzverwaltung, mit der diese die aufgrund eines möglichen Fehlers geschuldeten zusätzlichen Steuern einfordert (sogenannter „avviso bonario“), Einspruch bei der Steuerkommission eingereicht werden kann. Mit einer Pressemitteilung (vom 23. Mai 2012) antwortet die Finanzverwal...
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