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Rom - Wenn es nach den Unternehmen ginge, wäre der Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen schon längst verlängert worden. Im Unterschied zum Steuerabsetzbetrag für die Wiedergewinnungsarbeiten von 36 Prozent, der letztes Jahr bis Ende 2012 verlängert worden ist, gilt der Steuerbonus für die Energiesparmaßnahmen lediglich bis 31. Dezember 2010. Man hat letztes Jahr von einem mög...
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