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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz ist unter anderem eine wesentliche gesellschaftsrechtliche Neuerung für die Genossenschaften eingeführt worden (Art. 1 Abs. 936 Ges. Nr. 205/2017). Es handelt sich um Missbrauchsbestimmungen, mit denen man – so der Begleitbericht zum Haushaltsgesetz – dem Phänomen der „falschen Genossenschaften“ entgegenwirken will. Es geht dabei auch um die Vermeidung von Steuerhint...
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