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Rom – Kürzlich wurde in einem Urteil des Kassationsgerichtshofes (Nr. 35469 vom 27. September 2021) der Tatbestand von Rechnungen mit allgemeiner Beschreibung behandelt. Es ging dabei um ein Finanzstrafvergehen, zumal die Aufwendungen, deren Abzugsfähigkeit beanstandet wurde, mehr als 500.000 Euro betrugen und die Schwelle der diesbezüglich hinterzogenen Steuern überschritten wurde. Die Rechnungen...
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