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Rom - Die Finanzverwaltung berichtigt zum Teil die Anfang des Jahres erlassenen Erläuterungen zur neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer (Rundschreiben Nr. 3/E vom 22. Jänner 2008). Sie betreffen insbesondere die Übertragungen mit Zweckbindung und die Treuhandgeschäfte. Die Rechtsgeschäfte, bei denen eine Zweckbindung vorgenommen wird, unterliegen in der Regel der Schenkungssteuer, weil neben der...
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