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Bozen – Seit Mitte Februar 2011 müssen sich Mitarbeiter, die eine Risikotätigkeit gegenüber Dritten ausüben, obligatorischen Drogentests unterziehen. Zu den Berufsgruppen, von deren Tätigkeit Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, welche durch Drogenkonsum deutlich ansteigen, zählen unter anderem Lkw-, Bus- und Taxifahrer, Zug- und Kranführer, Mitarbeiter an Aufstiegsanlagen einschließlich des ...
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