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Bozen/Rom – Die Höhe des Familiengeldes seitens der Arbeitnehmer wird jedes Jahr festgelegt, wobei die neuen Werte jeweils ab 1. Juli gelten. In den Genuss des Familiengeldes kommen Arbeitnehmer und Rentner, welche Familienmitglieder zulasten haben. Ausbezahlt wird es vom INPS/NISF. Das bereits seit dem Jahr 1955 bestehende System der Familienzulagen wurde 1988 reformiert (Gesetz Nr. 155), und sei...
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