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Bozen/Rom – Das Stabilitätsgesetz 2015 sieht vor, dass Arbeitnehmer von Privatbetrieben, die seit mindestens sechs Monaten beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, für die monatliche Auszahlung ihrer im Zeitfenster vom 1. März 2015 bis 30. Juni 2018 anreifenden Abfertigung optieren können (das Dekret mit den Anwendungsmodalitäten hätte bis Ende Jänner erlassen werden müssen). Der Gesetzgeber ve...
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