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Rom – Bis Freitag, 27. Dezember 2019, haben die MwSt-Pflichtigen die übliche Vorauszahlung für 2019 zu leisten. Es sind gegenüber dem Vorjahr keine besonderen Neuerungen zu verzeichnen: Die Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. Die Berechnung der Vorauszahlung wird in der Regel bereits von der Buchhaltungssoftware berechnet. Nachfolgend wollen wir trotzdem die wichtigsten Regeln zusammenfa...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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