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Rom – Ein Rundschreiben der Finanzverwaltung oder der Einnahmenagentur hat keine Rechtswirkung und kann zu keinen Verpflichtungen führen. Wenn daher diese Anweisungen, die nur die Verwaltung selbst verpflichten, Fehler enthalten, so sind die entsprechenden Steuern trotzdem geschuldet. Aufgrund des Vertrauensschutzes sind nur die Verwaltungstrafen nachgelassen, nicht hingegen die Steuern. Diesen ko...
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