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Rom – Ein für Italien sehr interessanter aber wenig beachteter Ansatz mit dem erklärten Ziel, die Streitfälle im Arbeitsrecht zu reduzieren, ist das Bescheinigungsverfahren für Arbeitsverträge (certificazione dei contratti di lavoro), welches in den Artikeln 75–84, GVD Nr. 276/2003 geregelt ist. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren zur betreuten Willensbekundung, welches von eigens dazu e...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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