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Rom – Für Quellensteuern, die auf Honorare, Provisionen und ähnliche Vergütungen einbehalten wurden, haben die Vergütungsschuldner bekanntlich eine jährliche Bestätigung zu erstellen, die den betreffenden Personen bis spätestens 28. Februar auszuhändigen ist. Die gleiche Vorschrift gilt auch für Dividenden und ähnliche Gewinne sowie für stille Beteiligungen (associazione in partecipazione). Es ist...
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