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Im Landtag liegen vier Gesetzentwürfe zur so genannten direkten Demokratie auf. Direkte Demokratie heißt: Das Volk kann durch Unterschriftensammlung Gesetze einbringen, es kann über die Abschaffung von Gesetzen entscheiden und es kann unter anderem bestimmen, ob große Bauvorhaben verwirklicht werden sollen oder nicht. In der Schweiz etwa haben Volksbefragungen Tradition – und sie sind auch dann gü...
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