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Die Bestimmungen über die Handelskammergebühr 2004 sind heuer bereits im März erlassen worden und am 14. April in Kraft getreten. Die Verspätungen und entsprechenden Schwierigkeiten des letzten Jahres sind also überwunden. Die Gebühr ist in der Regel bis 21. Juni 2004 zu leisten. Sie kann, wie bei den Einkommensteuern, mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent um 30 Tage bis zum 20. Juli aufgeschoben we...
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