Bozen – An Südtirols Gerichten herrscht Engpass, Verfahren stapeln sich. Deswegen schreibt die Regionalregierung jetzt 19 unbefristete Stellen aus.
Der Grund für die Ausschreibung ist der akute Personalmangel bei den Gerichtsämtern und Friedensgerichten in der Provinz Bozen. Um den reibungslosen Ablauf der Justizverwaltung sicherzustellen und die Verfahrensdauer zu verkürzen, hat die Regionalregierung der Autonomen Region Trentino-Südtirol die Ausschreibung eines öffentlichen Wettbewerbs zur unbefristeten Einstellung von Gerichtsassistentinnen und -assistenten genehmigt. Zudem wurde ein Auswahlverfahren für befristete Anstellungen beschlossen.
Verfahrensdauer verkürzen, Qualität verbessern
Auf Vorschlag von Vizepräsidentin Giulia Zanotelli wurde der Wettbewerb für die Besetzung von insgesamt 19 Stellen an den Gerichtsämtern und Friedensgerichten in der Provinz Bozen freigegeben.
„Wir haben die delegierten Befugnisse im Justizbereich übernommen, um die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch unerlässlich, über die notwendigen Personalressourcen zu verfügen.“ Arno Kompatscher
Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher sei die Maßnahme ein konkreter Schritt zur Stärkung des Justizwesens:
„Wir haben die delegierten Befugnisse im Justizbereich übernommen, um die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch unerlässlich, über die notwendigen Personalressourcen zu verfügen.“
Zugleich betonte Kompatscher die Bedeutung der Wahrung des Sprachgruppenverhältnisses und kündigte eine begleitende Informationskampagne an, um junge Menschen für eine Justizkarriere zu interessieren.
„Mit diesem Wettbewerb decken wir nicht nur den Bedarf der Ämter, sondern bieten auch neue qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten.“ Giulia Zanotelli
Vizepräsidentin Zanotelli erklärte: „Mit diesem Wettbewerb decken wir nicht nur den Bedarf der Ämter, sondern bieten auch neue qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten.“ Die parallele Durchführung eines Wettbewerbs und eines Auswahlverfahrens ermögliche es, flexibel und gesetzeskonform auf Personalengpässe zu reagieren.
Die Ausschreibungen im Überblick
Unbefristete Einstellungen:
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15 Stellen als Gerichtsassistent/in bei den Gerichtsämtern in Bozen
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sechs Stellen als Assistent/in bei den Friedensgerichten in der Provinz Bozen
Beide Berufsbilder werden im Rahmen eines einzigen Wettbewerbsverfahrens vergeben. Sprachminderheitenrechte werden beachtet: Bewerbende mit Wohnsitz in der Provinz Bozen müssen eine Zugehörigkeitsbescheinigung zu einer der drei Sprachgruppen (Deutsch, Italienisch, Ladinisch) vorlegen. Prüfungen können wahlweise in deutscher oder italienischer Sprache abgelegt werden, mündliche Prüfungen müssen in der Sprache der Zugehörigkeit erfolgen. Ladinischsprachige Bewerber müssen zusätzlich Sprachkenntnisse nachweisen.
Voraussetzung für externe Bewerber ist ein Oberschulabschluss sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch und Italienisch auf B2-Niveau, ausgestellt von der Autonomen Provinz Bozen.
Zum Jahresende 2024 lag der Frauenanteil bei diesen Berufsprofilen bei rund 78–79 Prozent.
Befristete Einstellungen:
Zusätzlich wurde ein Auswahlverfahren für befristete Anstellungen zur raschen Besetzung offener Stellen genehmigt. Betroffen sind dieselben Berufsbilder:
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Gerichtsassistent/in bei den Gerichtsämtern Bozen
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Assistent/in bei den Friedensgerichten der Provinz Bozen
Auch hier gelten dieselben sprachlichen und schulischen Voraussetzungen. Die befristeten Verträge sollen unter anderem zur Abdeckung vorübergehender Personalengpässe, bei Teilzeitanträgen oder bei organisatorischen Notwendigkeiten eingesetzt werden.















