Rom – Endlich anwendbar ist die vom Haushaltsgesetz (Artikel 1, Absatz 103 – 118, G. Nr. 234/2021 – siehe SWZ Nr. 2/22, nachzulesen hier auf SWZonline und der SWZapp) vorgesehene Regelung für den Übergang der Journalisten auf die großen Versicherungsinstitute Inps und Inail.
Das Rentenversicherungsinstitut der Journalisten (Inpgi) könnte aufgrund der negativen Ergebnisse spätestens 2025 seinen Ve...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.