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Rom – Für den Fall von lang andauernden Krankheiten sehen die Kollektivverträge eine Höchstzeit vor, für welche die Arbeitsplatzgarantie gilt. Eine in vielen Kollektivverträgen verankerte Frist sind 180 Tage. In einem Streitfall, der schließlich sogar vor dem Kassationsgericht landete, war die Frage zu beantworten, ob der Begriff „Tage“ als Kalendertage oder Arbeitstage zu bewerten sei, eine Unter...
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