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Rom - Für die Aufdeckung der im Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen im Ausland gehaltenen Vermögen ist bekanntlich eine Abfindungssteuer von 5 Prozent geschuldet. Es handelt sich dabei um einen pauschalen Steuersatz, der wie folgt ermittelt wird: Man geht von einer pauschalen Rendite von 2 Prozent aus, die für fünf Jahre berechnet wird; darauf wird ein Steuersatz von insgesamt 50 Prozent für...
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