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Rom/Bozen - Am Vorabend der ersten Lohnabrechnungen, bei welchen die ermäßigte Ersatzsteuer von zehn Prozent auf Überstunden und Leistungsprämien zur Anwendung kommt (siehe dazu unseren letzten Bericht in SWZ Nr. 28 vom 11. Juli) ist noch das gemeinsame Rundschreiben Nr. 49/2008 des Arbeitsministeriums und der Agentur für Einnahmen herausgekommen, welches einige zusätzliche Klärungen zum Thema bri...
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