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Bozen – Wer vom INPS zur Zahlung der Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung bezüglich seiner Altersrente ermächtigt wurde, muss innerhalb 31. März seine Beiträge für das letzte Trimester 2014 einzahlen. Das INPS hat dazu den Betroffenen die entsprechenden Erlagscheine im Regelfall zugeschickt. Der Termin ist aber strikt einzuhalten; bei auch nur einem Tag Verspätung wird die Zahlung nicht an...
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