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Mindestvoraussetzung für den freien Beruf des Arbeitrechtsberaters, geregelt durch das Gesetz Nr. 12 vom 11. Jännner 1979, war bisher der Abschluss einer Oberschule mit wirtschaftlich-sozialer Ausrichtung. Anschließend musste zusätzlich ein zweijähriges Praktikum absolviert und eine eigene Staatsprüfung bestanden werden. Es gab schon lange Bestrebungen, für die Ausübung dieses Berufes die Zutritt...
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