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Bozen – Wie bekannt und berichtet, wurden in den Jahren 2003 und 2004 neue Regelungen über die Arbeitszeit in den Betrieben eingeführt (Dekrete Nr. 66/2003 und Nr. 213/2004). In Übereinstimmung mit EU-Richtlinien wurde eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden bestimmt, wovon 40 als Normalstunden zu betrachten sind und die restlichen acht Stunden als maximale Überstunden pro Woche zugelas...
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