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Die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) haben jährlich eine Pauschalgebühr für die Vidimierung der Geschäftsbücher zu leisten. Diese Pauschalgebühr gilt trotz Abschaffung der Anfangsvidimierung bzw. Abstempelung des Hauptjournals und des Inventarbuchs. Die Vidimierung gilt nämlich unverändert für die Gesellschaftsbücher (so z.B. Buch der Gesellschafter, der Hauptversammlungen, des Verwaltun...
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