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Rom – Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen von mehr als 50 Millionen Euro haben bis Montag, 31. Juli 2023 die jährliche Gebühr an die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM – Antitrust) zu entrichten. Diese Gesellschaften haben nämlich laut den geltenden Bestimmungen (Art. 10 (7-ter) Ges. Nr. 287/1990) diese Behörde selbst zu finanzieren. Die genannte Behörde versendet in diesen Tagen an die Ge...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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