Den SWZ-Newsletter abonnieren
Bozen/Rom – Bei der Formulierung der Bestimmung über den regionalen Irpef-Zuschlag ist dem Landesgesetzgeber ein Fehler unterlaufen. Dieser hat sich aus der Verkettung zwischen dem von 28.000 auf 35.000 Euro erhöhten „Abzug“ und der Einführung eines Zuschlages von 0,5 Prozent für Einkommen über 75.000 Euro ergeben. Der erwähnte Abzugsbetrag gilt nämlich im engeren Sinn nicht als Abzug von der Beme...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.