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Bozen/Rom – Bei der Formulierung der Bestimmung über den regionalen Irpef-Zuschlag ist dem Landesgesetzgeber ein Fehler unterlaufen. Dieser hat sich aus der Verkettung zwischen dem von 28.000 auf 35.000 Euro erhöhten „Abzug“ und der Einführung eines Zuschlages von 0,5 Prozent für Einkommen über 75.000 Euro ergeben. Der erwähnte Abzugsbetrag gilt nämlich im engeren Sinn nicht als Abzug von der Beme...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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