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Rom – Der Entwurf des Haushaltsgesetzes befasst sich eingangs (Art. 2) mit dem Irpef-Tarif und den Steuerabsetzbeträgen für die Familienlasten. Es werden gleichzeitig auch die Entlastungen des Steuerkeils umstrukturiert: nicht mehr die Verminderung der Sozialabgaben zulasten des Arbeitnehmers, sondern eine steuerfreie Zulage. Der vorübergehend nur für 2024 festgelegte Irpef-Tarif mit den drei Stuf...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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