Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Der Brandfall in einem Unternehmen stellt ein außerordentliches Ereignis dar; es zählt daher nicht zur ordentlichen Geschäftstätigkeit. Die entsprechenden Aufwendungen sind in der GuV-Rechnung unter den außerordentlichen Aufwendungen auszuweisen (Pos. E.21). Das heißt aber nicht, dass die Aufwendungen und Erträge für Zwecke der Irap auf jeden Fall auszuschließen wären.
Die Vernichtung der Wa...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.