Bozen – Am Dienstag hat die Landesregierung festgelegt, unter welchen Bedingungen Unternehmen ab dem Jahr 2025 eine niedrigere Wertschöpfungssteuer Irap zahlen können. Diese Steuererleichterung ist Teil des Haushaltsgesetzes 2025 und wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet.
Die Regelung sieht vor, dass Unternehmen in Südtirol, die für ihre Mitarbeitenden Zusatzkollektivverträge auf Landesebene oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben und darin zusätzliche finanzielle Leistungen für ihr Personal vorsehen, den Irap-Steuersatz von derzeit 3,9 Prozent auf 2,68 Prozent senken können.
„Damit möchten wir die Arbeitgeber ermutigen, ihre Mitarbeitenden besser zu bezahlen. Das ist gerade in Südtirol wichtig, wo die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind“, sagt Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher.
Die Landesregierung hat dabei genau geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Unter anderem müssen die Verträge oder Vereinbarungen gültig und offiziell hinterlegt sein. Außerdem muss klar geregelt sein, wie und wann die vereinbarten Zusatzleistungen ausgezahlt werden.
Gleichzeitig hat die Landesregierung am Dienstag angekündigt, in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Sozialpartnern zu prüfen, wie sich diese Maßnahme in der Praxis auswirkt. „Falls notwendig, sollen gezielte Anpassungen vorgenommen werden – zum Beispiel, um die Wirkung zu verbessern oder die Begünstigungen ab 2026 auch an Kriterien wie Geschlechtergleichstellung oder soziale Nachhaltigkeit zu knüpfen“, erklärt die Regierung.