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Rom - Einzelunternehmen und Personengesellschaften kö;nnen die Irap nach dem gleichen Verfahren der Kapitalgesellschaften abrechnen. Die entsprechende Option, die bis 30. Mai 2008 abzugeben war, ist nun bis 31. Oktober 2008 aufgeschoben worden. Man kann nun genauer Vor- und Nachteile abwägen.
Ein Sonderfall für Südtirol, der Vorteile für die vereinfachte Berechnung bringt (folglich keine Option), ...
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