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Rom – Mit der sogenannten Neustart-Verordnung (Art. 24 DL Nr. 34/2020) wurde im Mai des vergangenen Jahres ein Nachlass für die im Juni/Juli fälligen Zahlungen für die Wertschöpfungssteuer IRAP verfügt. Es geht dabei um die Saldozahlung für 2019 und um die erste Vorauszahlung für 2020. In einem Beitrag vom 29. Jänner 2021 haben wir die buchhalterische Behandlung dieses Nachlasses aufgezeigt: Es ha...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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