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Rom – Die Neustartverordnung hat bekanntlich die im letzten Juni/Juli für die Wertschöpfungssteuer Irap geschuldete Saldozahlung für 2019 und die erste Irap-Vorauszahlung für 2020 nachgelassen. Sie galt im Wesentlichen für Unternehmen und Freiberufler mit Umsatzerlösen von nicht mehr als 250 Millionen Euro. Ausgeschlossen sind die öffentlichen Körperschaften, die Versicherungen, Banken und Finanzg...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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